Seefunk
Das
Short Range Certificate
(Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Benutzung von
UKW-Sprechfunkgeräten mit DSC-Controllern auf Sportbooten / Yachten gesetzlich vorgeschrieben.
Es gilt weltweit und ist unbefristet gültig. UKW-Sprechfunkgeräte mit DSC-Controller dienen zur
Kommunikation
der Wasser-fahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen
sowie Küstenfunkstellen. Insbesondere in einem Notfall ist es auserordentlich wichtig, Kontakt mit
anderen Schiffen in der Nähe oder Küstenfunkstellen aufnehmen zu können. In immer mehr Ländern
verlangen Vercharterer die Vorlage eines Funkzeugnisses. Sobald sich ein Seefunkgerät an Bord
eines Schiffes befindet (egal ob ein- oder ausgeschaltet), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb
muss der Schiffsführer oder eine Person selbst im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Es reicht nicht mehr aus, wenn eine Person an Bord Inhaber des Funkzeug-nisses ist. Das SRC
berechtigt zur Teilnahme am internationalen UKW-Seefunk und Benutzung der Funkeinrichtungen des
GMDSS (DSC-Controller) im UKW-Bereich
.
In der Prüfung sind Grundkenntnisse in englischer Sprache sowie im Seefunk
vorkommende englische Redewendungen und Vokabeln nachzuweisen.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (
UBI
)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine
Schiffsfunkstelle (Berufsschifffahrt und Sportschiffahrt) zu bedienen oder zu beaufsichtigen und
am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen
binnenwärts der Grenze der Seefahrt teilzunehmen.
Service Hotline
+49 (0) 160 7 65 65 00