SRC
Häufige Fragen zum SRC Funkzeugnis
1. Wann benötige ich das SRC-Funkzeugnis?
Wenn Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Sportboot unterwegs sind, benötigen Sie das Short Range Certificate.
Ausrüstungspflichtige Sportboote müssen mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sein, zu deren Bedienung Sie als
Schiffsführer das SRC benötigen. Ausrüstungspflichtig sind:
Charterschiffe
Traditionsschiffe
Boote für Ausbildungszwecke
Fahren Sie also beispielsweise zu einem Segeltörn nach Griechenland und chartern Sie dort ein Boot, ist das SRC
notwendig. Nutzen sie dagegen Ihr eigenes Sportboot privat, sind Sie nicht ausrüstungspflichtig und benötigen damit
keine Sprechfunkanlage und folglich auch kein SRC (auch wenn sich dieses immer empfiehlt, da sie so im Notfall
Rettungssignale senden können).
Sind Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Boot unterwegs, muss der Schiffsführer über ein SRC verfügen. Er trägt die
Verantwortung für den Funk, kann diese Aufgabe aber auch an andere Mitfahrer abgeben. Sollten sie also nur
"mitsegeln" benötigen Sie das SRC nicht zwingend.
2. SRC oder UBI - welches Funkzeugnis ist das richtige für mich?
Wenn Sie nur auf Binnengewässern unterwegs sind, benötigen Sie das UBI. Wenn Sie also den
Sportbootführerschein Binnen besitzen oder gerade absolvieren, empfiehlt es sich, sollten Sie daneben den Schein
zum UBI machen. Wenn Sie dagegen den Sportbootführerschein See besitzen oder absolvieren, ist das SRC
notwendig.
Wenn Sie planen, den Schein für das UBI oder das SRC zu absolvieren, ist es aber nicht unbedingt schlecht, wenn
Sie beide Funkzeugnisse auf einmal machen. Die Prüfungen sind zum Teil sehr ähnlich und das Wissen für das UBI
kann Ihnen auch beim SRC weiterhelfen. Die zeitsparendste Variante ist deshalb, beide Funkzeugnisse gemeinsam
oder in sehr kurzem Abstand zu absolvieren.
3. SRC oder LRC - welches Funkzeugnis ist das richtige für mich?
Neben dem SRC (Short Range Certificate, beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) gibt es auch noch das LRC
(Long Range Certificate, allgemeines Funkbetriebszeugnis). Das SRC gilt nur für den Funkverkehr über UKW, das
LRC schließt Grenz- Kurzwelle und Satellitenfunk mit ein. Das LRC benötigen Sie aber nur, wenn Sie tatsächlich auf
hoher See sind - also dort, wo die UKW-Funkwellen nicht mehr hinreichen.
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+49 (0) 160 7 65 65 00