Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Informationen für Ihre Segelferien und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Jeder Teilnehmer muss körperlich gesund sein und an keiner ansteckenden
Krankheit leiden. Er muss mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei Schwimmen
können. Weiterhin darf keine Herz-Kreislauferkrankung vorliegen, und die
körperliche Belastbarkeit muss gewährleistet sein. Träger von Herzschrittmachern
sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Sport erfolgt auf eigenes
Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang
mit der Sportausübung.
2. Die Buchung kann nur schriftlich oder über das Internet erfolgen und wird von
der YACHTWELT AKADEMIE schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung erhält der
Kunde vollständige Reiseunterlagen.
3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segelns eine Schwimmweste zu
tragen. Diese wird von der YACHTWELT AKADEMIE gestellt. Für
Segelveranstaltungen sind Reviergrenzen festgelegt, die von jedem Segler
eingehalten werden müssen.
4. Die Kosten für An- und Abreise, Prüfungsgebühren, Lehrbücher,
Navigationsbestecke und Fragenkataloge sind nicht in den YACHTWELT AKADEMIE -
Preisen enthalten. Lehrmaterial kann bei der YACHTWELT AKADEMIE erworben
werden.
5. Zahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Kurs-/Reisepreises fällig. Die
Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Anreise zu erfolgen.
6 Rücktritt durch den Kursteilenhmer/Reisenden
6.1 Sie können jederzeit vor Kurs-/Reisebeginn von dem/der Kurs/Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie den/die Kurs/Reise aus Gründen nicht
antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für
die getroffenen Kurs-/Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Kurs-/Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Dokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abreiseort einfindet, oder wenn der/die Kurs/Reise wegen nicht vom Veranstalter
zu
vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,
nicht angetreten wird.
6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang
mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des/der Kurs/Reise keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, als die uns in der Pauschale (siehe
nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro
Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
6.4.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises bzw. Kurspreises
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises bzw. Kurspreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
bzw. Kurspreises
6.5 Umbuchung, Ersatzperson
6.5.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.4.1
genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür
werden € 50,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen
über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden
Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden.
6.5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung
an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die
Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir
berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten
pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als
Gesamtschuldner.
7. Segeltörns
Für Segeltörns gilt folgende generelle Regelung: Der Kunde nimmt Teil an einer
sportlichen Veranstaltung und beteiligt sich an den Kosten. Es ist kein
Beförderungsvertrag mit YACHTWELT AKADEMIE abgeschlossen. Kosten für die
Bordkasse (Verpflegung, Diesel, Hafengebühren) entstehen zusätzlich zu den
Törnpreisen. Der Skipper wird aus der Bordkasse mitverpflegt und zahlt nicht ein.
Im Falle einer Veränderung, Verkürzung oder Verlängerung des Reiseverlaufes
infolge höherer Gewalt bedingt dies keinerlei Ansprüche gegen die YACHTWELT
AKADEMIE. Die Teilnahme am Sport sowie an weiteren Veranstaltungen erfolgt auf
eigene Gefahr. Eine Haftung durch die YACHTWELT AKADEMIE oder dessen
Leistungsträger ist ausgeschlossen.
8. Kursausfall
Bei Kursausfall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, darüber
hinaus bestehen keinerlei Ansprüche.
Segelausfall durch schlechtes Wetter oder andere unvorhersehbare Umstände
bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern. Auch weitergehende
Ansprüche gegen YACHTWELT AKADEMIE sind ausgeschlossen.
9. Gebuchte und nicht in Anspruch genommmene Leistungen
Zahlungen für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen werden
nicht zurückerstattet. Ein Abtausch gegen andere Leistungen ist ebenso
ausgeschlossen. Es können Mindestteilnehmerzahlen festgelegt werden.
Für Yachtcharter gelten besondere Charterbedingungen.
10. Kurszusammenstellung
Schwach belegte Kurse können zusammengelegt werden. So können z.B.
unterschiedliche Ausbildungsziele auf einem Schiff gemeinsam unterrichtet
werden.
11. Prüfungen
Prüfungen sind Leistungen des jeweiligen Prüfungsausschusses und finden in der
Regel an dessen Sitz statt. Die entsprechenden Gebühren fallen zusätzlich zu den
Kurskosten an.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Service Hotline
+49 (0) 160 7 65 65 00