Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Informationen für Ihre Segelferien und Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Jeder Teilnehmer muss körperlich gesund sein und an keiner ansteckenden

Krankheit leiden. Er muss mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei Schwimmen

können. Weiterhin darf keine Herz-Kreislauferkrankung vorliegen, und die

körperliche Belastbarkeit muss gewährleistet sein. Träger von Herzschrittmachern

sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Sport erfolgt auf eigenes

Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang

mit der Sportausübung.

2. Die Buchung kann nur schriftlich oder über das Internet erfolgen und wird von

der YACHTWELT AKADEMIE schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung erhält der

Kunde vollständige Reiseunterlagen.

3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segelns eine Schwimmweste zu

tragen. Diese wird von der YACHTWELT AKADEMIE gestellt. Für

Segelveranstaltungen sind Reviergrenzen festgelegt, die von jedem Segler

eingehalten werden müssen.

4. Die Kosten für An- und Abreise, Prüfungsgebühren, Lehrbücher,

Navigationsbestecke und Fragenkataloge sind nicht in den YACHTWELT AKADEMIE -

Preisen enthalten. Lehrmaterial kann bei der YACHTWELT AKADEMIE erworben

werden.

5. Zahlung

Mit der Buchung wird eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Kurs-/Reisepreises fällig. Die

Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Anreise zu erfolgen.

6 Rücktritt durch den Kursteilenhmer/Reisenden

6.1 Sie können jederzeit vor Kurs-/Reisebeginn von dem/der Kurs/Reise

zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Ihnen wird

empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie den/die Kurs/Reise aus Gründen nicht

antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für

die getroffenen Kurs-/Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei

Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die

gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Kurs-/Reiseleistungen zu

berücksichtigen.

6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht

rechtzeitig zu den in den Dokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen

Abreiseort einfindet, oder wenn der/die Kurs/Reise wegen nicht vom Veranstalter

zu

vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,

nicht angetreten wird.

6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang

mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des/der Kurs/Reise keine oder wesentlich

niedrigere Kosten entstanden sind, als die uns in der Pauschale (siehe

nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro

Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

6.4.1 Standard-Gebühren:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises bzw. Kurspreises

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises bzw. Kurspreises

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

bzw. Kurspreises

6.5 Umbuchung, Ersatzperson

6.5.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.4.1

genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür

werden € 50,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des

Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der

Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen

über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden

Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den

Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen

werden.

6.5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine

Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung

an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die

Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche

Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir

berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten

pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich

niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden

Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als

Gesamtschuldner.

7. Segeltörns

Für Segeltörns gilt folgende generelle Regelung: Der Kunde nimmt Teil an einer

sportlichen Veranstaltung und beteiligt sich an den Kosten. Es ist kein

Beförderungsvertrag mit YACHTWELT AKADEMIE abgeschlossen. Kosten für die

Bordkasse (Verpflegung, Diesel, Hafengebühren) entstehen zusätzlich zu den

Törnpreisen. Der Skipper wird aus der Bordkasse mitverpflegt und zahlt nicht ein.

Im Falle einer Veränderung, Verkürzung oder Verlängerung des Reiseverlaufes

infolge höherer Gewalt bedingt dies keinerlei Ansprüche gegen die YACHTWELT

AKADEMIE. Die Teilnahme am Sport sowie an weiteren Veranstaltungen erfolgt auf

eigene Gefahr. Eine Haftung durch die YACHTWELT AKADEMIE oder dessen

Leistungsträger ist ausgeschlossen.

8. Kursausfall

Bei Kursausfall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, darüber

hinaus bestehen keinerlei Ansprüche.

Segelausfall durch schlechtes Wetter oder andere unvorhersehbare Umstände

bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern. Auch weitergehende

Ansprüche gegen YACHTWELT AKADEMIE sind ausgeschlossen.

9. Gebuchte und nicht in Anspruch genommmene Leistungen

Zahlungen für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen werden

nicht zurückerstattet. Ein Abtausch gegen andere Leistungen ist ebenso

ausgeschlossen. Es können Mindestteilnehmerzahlen festgelegt werden.

Für Yachtcharter gelten besondere Charterbedingungen.

10. Kurszusammenstellung

Schwach belegte Kurse können zusammengelegt werden. So können z.B.

unterschiedliche Ausbildungsziele auf einem Schiff gemeinsam unterrichtet

werden.

11. Prüfungen

Prüfungen sind Leistungen des jeweiligen Prüfungsausschusses und finden in der

Regel an dessen Sitz statt. Die entsprechenden Gebühren fallen zusätzlich zu den

Kurskosten an.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so

berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame

Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen

Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

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