UBI
Häufige Fragen zum UBI Funkzeugnis
UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen UBI
In der Binnenschifffahrt werden Funkgeräte viel häufiger als auf See eingesetzt. Man denke etwa an ein Binnenschiff, das aus der Mosel kommt und in den Rhein einlaufen möchte.
Das Binnenschiff kann doch nicht wie ein LKW anhalten, der Schiffsführer kann nicht nach vorne gehen und gucken, ob frei ist. Schon allein die Strömung würde dies verhindern.
Vielmehr ruft er einige Minuten, bevor er in den Rhein einläuft, die «Rheinschiffahrt im Bereich der Moselmündung» und kündigt an, dass er in wenigen Minuten aus der Mosel in den
Rhein einlaufen und dort z. B. zu Tal weiterfahren wird. Rheinschiffe, die zu dem Zeitpunkt die Moselmündung erreichen werden, melden sich, um die Fahrweise abzusprechen. Nicht
nur das Passieren unübersichtlicher Stellen, sondern auch Wende- Überhol- Ausweich- und Abbiegemanöver werden zwischen Binnenschiffen per Sprechfunk abgesprochen. Das gilt
auch für den Fahrwasserseitenwechsel, wie er auf allen Flüssen ständig zu beobachten ist. Um alle notwendigen Gespräche führen und gleichzeitig hören zu können, haben
Binnenschiffe heute drei, vier oder sogar fünf UKW-Sprechfunkgeräte an Bord.
Angesichts der inzwischen recht günstigen Preise für Funkgeräte sind auch binnen die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet — oft sogar mit
zweien. Neben dem Schiff-Schiff-Verkehr ist auch der Nautische Informationsfunk sehr interessant. Hierunter fallen alle Gespräche mit Schleusen und den Revierzentralen. Deren
Kanäle sind an den Ufern mit großen blauen Hinweistafeln angegeben. Hier hört man regelmäßig alles Wichtige über die betreffende Wasserstraße. Sogar Staus und Wartezeiten vor
manchen Schleusen werden gemeldet. Und wenn an Bord ein ernstes Problem auftritt, wendet man sich am besten an die nächste Revierzentrale.
Auf allen Fahrzeugen mit UKW muss aber der Bootsführer ein Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Wer ohne
gültiges Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden. Immer wieder wird berichtet, dass ganze Häfen plötzlich wasser- und landseitig
abgesperrt werden und dann alle Sportboote von Zoll, Polizei und Bundesnetzagentur kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, MWSt, Polizei: Fahrzeug- und
Sportbootführerschein, Bundesnetzagentur: Frequenzzuteilungsurkunden und Sprechfunkzeugnis).
Für die Binnenschifffahrt reicht das Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich (12-sm-Zone) ist das
UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC)
erforderlich und für die hohe See wird das
Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)
benötigt.
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