Führerscheine Ausbildung
SKS Geltungsbereich/Vorschriften

Prüfung Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in

Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig

genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

Sportküstenschifferschein - Voraussetzungen

ab 16 Jahren Besitz des SBS-See Nachweis über 300 Seemeilen auf einer Yacht

Sportküstenschifferschein - Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Navigation

Seemannschaft

Schifffahrtsrecht

Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe

Karte 1/INT1

Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)

Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.

nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche

Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Sportküstenschifferschein – Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und

angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben

Rettungsmanöver unter Segel

Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem

Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

Manöver mit Antriebsmaschine

Anlegen mit Antriebsmaschine

Ablegen mit Antriebsmaschine

Manöver unter Segel

Wenden oder Halsen/Q-Wende

Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt

werden.

Sonstige Aufgaben

Seemannschaft/Fertigkeiten

Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und

Achterleine, Leine auf Slip)

Wetterkunde

Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung

Navigation

Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein

satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass

Motor, elektrische Anlage und Gasanlage

Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen

drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

Seemannschaft/Manöver

Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen

eines Ankermanövers

Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“

bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel

nicht geprüft.

© Yachtwelt-Akademie

Service Hotline

+49 (0) 160 7 65 65 00

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Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in

Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig

genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Navigation

Seemannschaft

Schifffahrtsrecht

Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe

Karte 1/INT1

Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)

Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.

nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche

Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und

angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben

Rettungsmanöver unter Segel

Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem

Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

Manöver mit Antriebsmaschine

Anlegen mit Antriebsmaschine

Ablegen mit Antriebsmaschine

Manöver unter Segel

Wenden oder Halsen/Q-Wende

Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt

werden.

Sonstige Aufgaben

Seemannschaft/Fertigkeiten

Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und

Achterleine, Leine auf Slip)

Wetterkunde

Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung

Navigation

Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein

satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass

Motor, elektrische Anlage und Gasanlage

Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen

drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

Seemannschaft/Manöver

Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen

eines Ankermanövers

Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“

bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel

nicht geprüft.

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