Funkausbildung

Bei vielen Chartern ist die Vorlage eines Funkzeugnisses zur Pflicht geworden. Wir sind der Meinung zum sicheren Spaß auf dem Wasser – gehört ein Funkzeugnis. Wie kann ich in einer Not / Gefahrensituation mir und meiner Crew wertvolle lebensrettende Hilfe besorgen? Wie kann ich kostenfrei den Wetterbericht empfangen? Wie reserviere ich mir einen Liegeplatz im Hafen?


…und noch Interessanter: Wie kann ein anderer Segler oder Motorbootfahrer Sie und Ihre Crew vor etwas warnen? Wie kann man Sie auf See erreichen?





              Beginne dein Funkerlebnis


• Info •

Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Benutzung von UKW-Sprechfunkgeräten mit DSC-Controllern auf Sportbooten / Yachten gesetzlich vorgeschrieben

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen  und am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen  teilzunehmen.

Neben allgemeinen Inhalten zum UKW-Sprechfunk, behandeln wir in der Ausbildung auch die aktuellen Verfahren zur Alarmierung in Notfällen und natürlich den für die Sicherheit notwendigen Funkverkehr.

Bei uns in der Yachtwelt Akademie lernst Du in den Funkkursen das Funken an Bord. Sobald ein Funkgerät an Bord eines Schiffes eingebaut ist, ist der Schiffsführer verpflichtet, dieses Gerät auch einzuschalten und zu nutzen.

Wenn sich auf einem Schiff eine Funkanlage befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen!

Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)

Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Benutzung von UKW-Sprechfunkgeräten mit DSC-Controllern auf Sportbooten / Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt weltweit und ist unbefristet gültig. UKW-Sprechfunkgeräte mit DSC-Controller dienen zur  Kommunikationder Wasser-fahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Küstenfunkstellen. Insbesondere in einem Notfall ist es auserordentlich wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen in der Nähe oder Küstenfunkstellen aufnehmen zu können. In immer mehr Ländern verlangen Vercharterer die Vorlage eines Funkzeugnisses. Sobald sich ein Seefunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (egal ob ein- oder ausgeschaltet), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss der Schiffsführer oder eine Person selbst im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Es reicht nicht mehr aus, wenn eine Person an Bord Inhaber des Funkzeugnisses ist. Das SRC berechtigt zur Teilnahme am internationalen UKW-Seefunk und Benutzung der Funkeinrichtungen des GMDSS (DSC-Controller) im UKW-Bereich. In der Prüfung sind Grundkenntnisse in englischer Sprache sowie im Seefunk vorkommende englische Redewendungen und Vokabeln nachzuweisen

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle (Berufsschifffahrt und Sportschiffahrt) zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt teilzunehmen.

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