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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Wichtige Informationen für Ihre Bootsmiete/Lehrgang und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Jeder Teilnehmer muss körperlich gesund sein und an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Er muss mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei Schwimmen können. Weiterhin darf keine Herz-Kreislauferkrankung vorliegen, und die körperliche Belastbarkeit muss gewährleistet sein. Träger von Herzschrittmachern sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Vermietung/Lehrganges.
2. Die Buchung kann nur schriftlich oder über das Internet erfolgen und wird von der YACHTWELT AKADEMIE schriftlich bestätigt.
3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des Fahrens mit einem Mietboot eine Schwimmweste zu tragen. Diese wird von der YACHTWELT AKADEMIE gestellt. Für die Bootsvermietung sind Reviergrenzen festgelegt, die von jedem Mieter eingehalten werden muss.
4. Die Kosten für Prüfungsgebühren, Lehrbücher, Navigationsbestecke und Fragenkataloge sind nicht in den YACHTWELT AKADEMIE -Preisen enthalten. Lehrmaterial kann bei der YACHTWELT AKADEMIE erworben werden.
5. Zahlung
Mit der Reservierung/Buchung wird der komplette Mietpreis/Kurspreis fällig. Die Kaution wird bei der Reservierung eines Bootes erhoben, und ist spätestens bei der Übergabe fällig.
6 Rücktritt durch den Mieter/Lehrgangsteilnehmer.
6.1 Sie können nicht von der Reservierung/Buchung zurücktreten, da wir das Boot/den Kursplatz für Sie Freihalten.
6.2 Wenn Sie zurücktreten wollen, oder wenn Sie aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, wird der volle Mietpreis/Kurspreis fällig.
6.3 Der Mietpreis/Kurspreis ist auch dann zu zahlen, wenn sich der Mieter nicht rechtzeitig zu der vereinbarten Zeit am Boot einfindet, oder nicht am Lehrgang teilnimmt.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren vom Vermieter beträgt in der Regel bei Stornierungen 100% des Miet-/Kurspreises.
6.5 Umbuchung, Ersatzperson
6.6 Bis zum Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.7 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des Mieters, sind wir berechtigt, für die Änderung des Mietvertrages entstehenden Kosten pauschal € 10,– zu verlangen.
6.8 Für den Mietpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7. Bootsvermietung
7.1 Der Mietvertrag wird zwischen der Yachtwelt-Akademie, Inhaber Jürgen Schulz, und dem Mieter geschlossen, und besteht aus dem vom Mieter signierten Mietvertrag und der schriftlichen Bestätigung durch die Yachtwelt Akademie.
8. Fahrtgebiet
8.1 Bis zu 1000 Meter von der Küstenlinie, immer im Sichtbereich der Marina Boltenhagen. Das Anlegen an Land, außer in der Marina ist verboten. Ein Abstand zum Ufer, und zur Sandbank Lieps von 500m, ist wegen Natur/Tierschutz und Unterwasserfelsen einzuhalten.
9. Mit der Übernahme des Bootes erklären Sie sich als sachkundig, für eine sichere und sachgemäße Verwendung.
10. Sie sind verpflichtet, ihre Crew und sich selbst mit Schwimmwesten auszurüsten. Diese bekommen Sie von uns kostenlos gestellt.
11. Schäden
11.1 Für Schäden an unserem Material berechnen wir die Materialkosten sowie € 89,00 für jede Arbeitsstunde.
11.2 Bei Ausfall des Bootes berechnen wir eine Pauschale von € 250,- pro Tag.
11.3 Für das Boot besteht eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden eintritt, die anderen zugefügt worden sind. Für Schäden an unserem Boot müssen Sie als Mieter haften.
11.4 Bei einem Schaden der anderen oder unserem Boot zugeführt wird, wird die Kaution einbehalten und nicht erstattet, sowie der restliche Reparaturbetrag in Rechnung gestellt.
12. Die Benutzung des Bootes geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Mietgegenstände. Wir weisen darauf hin, dass mitgeführte Gegenstände beschädigt werden können.
13. Der Mietgegenstand wurde bei Übernahme vom Mieter geprüft, und befindet sich in einem neuen, sauberen und einwandfreien Zustand.
14. Bei Überschreitung der Mietzeit wird jede angefangene Stunde voll berechnet.
15. Sollte der Mietgegenstand früher als die vereinbarte Mietzeit zurückgegeben werden, erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.
16. Es ist nicht erlaubt Personen nach der Abfahrt aufzunehmen, oder abzusetzen.
17. Die Umweltschutzbedingungen sind^
78einzuhalten.
18. Im Hafen ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
19. Das Verlassen des Bootes zum Baden etc. ist verboten.
20. Sollte das Boot nicht in einem einwandfrei-, sauberen und trockenen Zustand zurückgegeben werden, wird eine Endreinigungspauschale von € 150,00 erhoben.
21. Den Anweisungen des Verleih-Personals ist Folge zu leisten, z.B. das Verbot zum Befahren der Flachwasserzonen (blauer Bereich), Anlege- und Badeverbot, Rauchverbot und Schrittgeschwindigkeit im Hafen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution einbehalten.
22. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist in der gesamten Bucht vorsichtig und langsam (nicht mehr als 6 Knoten) zu fahren. Vollgasfahren ist verboten! Vogel & Robbenansammlungen sind weiträumig zu umfahren. (500m)
23. Es ist kein Beförderungsvertrag mit YACHTWELT AKADEMIE abgeschlossen.
24. Mietausfall
24.1 Bei Mietausfall vom Vermieter werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb 4 Wochen zurückerstattet, darüber hinaus bestehen keinerlei Ansprüche.
Mietausfall durch schlechtes Wetter oder andere unvorhersehbare Umstände bedingt keine weitergehende Ansprüche gegen YACHTWELT AKADEMIE.
23. Bei nicht Einhaltung der AGB wird die Kaution einbehalten, und nicht erstattet.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstellenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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